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Gesund oder krank? Das ist hier die Frage – die Abgrenzung der EFSA bei Anträgen nach der Verordnung über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben

Beitrag von Dr. Steffen Jakobs, Prof. Dr. Moritz Hagenmeyer und

Prof. Dr. Andreas Hahn

In der Ausgabe 5/2021 (S. 615-642) der "Zeitschrift für das gesamte Lebensmittelrecht" (ZLR) ist ein spannender Aufsatz von mir zusammen mit Prof. Dr. Moritz Hagenmeyer und Prof. Dr. Andreas Hahn zum Thema Abgrenzung von gesundheits- und krankheitsbezogenen Werbeangaben über Lebensmittel im Rahmen von Zulassungsanträgen bei der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) gemäß HCVO erschienen. Im Beitrag werden u.a. überraschende Einschätzungen der EFSA dargelegt, wie z. B., dass Angaben, die sich auf die Abwehr von krankheitserregenden Mikroorganismen wie Bakterien, Viren und Pilze beziehen, mehrfach als theoretisch zulassungsfähig eingestuft wurden. Ebenso sollen nach Ansicht der EFSA Angaben zur Linderung von stressinduzierten Kopfschmerzen sowie Menstruationsschmerzen nicht als krankheitsbezogene Angaben aufzufassen sein. Zudem beleuchten die Autoren die Vorgehensweise der EFSA bei der Bewertung der durch die Verordnung (EU) Nr. 432/2012 zugelassenen Angabe zu Laktase und der Verbesserung der Laktoseverdauung. Außerdem werden vier Schlüsselkriterien herausgearbeitet, die der Behörde dazu dienen, eine Angabe als krankheitsbezogen einzustufen - ob diese konsistent angewendet werden, wird ebenso kritisch diskutiert. Wie die EFSA-Entscheidungen im Verhältnis zur nationalen Rechtsprechung stehen, wird anhand von Fallbeispielen, z.B. anhand von Angaben zu verringerten Magen-Darm-Beschwerden, beleuchtet.

 

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