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Ist ein Spirulina-Extrakt mit hohem Phycocyaningehalt zur Blaufärbung ein „färbendes Lebensmittel“ – oder bereits ein zulassungspflichtiger Farbstoff?

Beitrag von Dr. Steffen Jakobs

Blaue Kapseln für NEM sind schnell designt. Aber sind sie auch verkehrsfähig? In der Praxis sehe ich immer wieder, dass eine scheinbar „kleine“ Entscheidung im Produktdesign plötzlich ein massives rechtliches Risiko auslöst: Ist ein Spirulina-Extrakt mit hohem Phycocyaningehalt zur Blaufärbung ein „färbendes Lebensmittel“ – oder bereits ein zulassungspflichtiger Farbstoff?

 

Warum das relevant ist? Weil die Einstufung direkt entscheidet über:

  • Zulässigkeit der Verwendung (VO (EG) Nr. 1333/2008)
  • Kennzeichnung im Zutatenverzeichnis
  • im Worst Case: Nicht-Verkehrsfähigkeit des gesamten Produkts.

In meinem Praxisfall geht es genau um diesen Grenzbereich: Ein Kapsel-NEM soll bewusst blau gestaltet werden – und der Lohnhersteller schlägt ein Spirulina-Primärextrakt mit hohem Phycocyanin-Anteil
(77,9 % im Primärextrakt) vor. Der Knackpunkt: selektive Extraktion. Denn sobald Pigmente im Verhältnis zu Nährstoffen/Aroma stark angereichert sind (Stichwort Anreicherungsfaktor > 6), rückt die Einstufung als Farbstoff sehr nahe – mit allen Konsequenzen.

 

Nachzulesen in meiner neuen Veröffentlichung im Behr’s Verlag:

Praxisfälle 2026 aus Lebensmittelindustrie, Gemeinschaftsverpflegung und Kosmetik“ (Dort: Fallstudie „Blaue Kapseln durch Spirulina-Extrakt: Farbstoff oder färbendes Lebensmittel?“).